Geprüft werden Grundstücke, die folgenden Kriterien entsprechen:

  • Größe: mind. 4.000 qm
  • Baurecht: WA- oder MI-Gebiet (Wohnen allgemein oder Mischgebiet)
  • Geschossigkeit: mind. 2 Geschosse zzgl. Dachgeschoss
  • Einwohnerzahl im Umkreis (5 km): Mind. 6.000 Personen

Voraussetzung für den Ankauf von Grundstücken oder Projekten (Grundstück und Baugenehmigung für die Errichtung der Immobilie) ist der Bedarf von Heimplätzen, die wir innerhalb von zehn Werktagen prüfen werden.

Ihre projektierten Objekte oder Grundstücke bieten Sie uns bitte per E-Mail an unter: grundstuecke@spechtgruppe.de

Bitte übersenden Sie uns für die erste Prüfung folgende Unterlagen:

  • Adresse des Grundstückes
  • Abmessungen des Grundstückes
  • Kaufpreisvorstellung
  • Wenn möglich: Bebauungsplan

Wir werden uns bereits zwei Wochen nach Erhalt der Unterlagen mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Angebot bei Ihnen melden.

Gerne prüfen wir auch Maklerangebote. 

Wie gebe ich eine Kaufpreisvorstellung an?

Für die Angabe Ihrer Kaufpreisvorstellungen haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Sie können Ihren Vorstellung als Spanne angeben, wobei die untere Grenze Ihr Minimalangebot und die obere Grenze Ihr Wunschpreis ist. Alternativ ist es auch möglich, dass Sie nur Ihren Wunschpreis mitteilen. Seien Sie sich in beiden Fällen jedoch bewusst, dass es sich hierbei noch nicht um den endgültigen Kaufpreis handelt, sondern diese Vorstellung lediglich als gemeinsame Basis für die Verhandlungen dient.

Wie lange dauern die Kaufverhandlungen?

Die Specht Gruppe ist darum bemüht, die Verhandlungen über den Kaufpreis möglichst kurz zu halten. Aufgrund ihrer jahrzehntelangen Erfahrung im Immobiliengeschäft führt sie Verhandlungen sicher, gezielt und professionell durch. Dabei ist es stets das Ziel, den endgültigen Preis so zu gestalten, dass am Ende alle Beteiligten zufrieden aus den Kaufverhandlungen gehen.